Mit Veröffentlichung der ersten Anpassungen des IAS 1 hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig im Jahr 2020, sind die neuen Vorschriften nun für die kommenden Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Rainer Usinger und Patrick Arnold fassen die Änderungen und Überlegung zusammen.